Artenschutz - Was ist erlaubt?
Nicht jedes Tier darf präpariert werden!
Singvögel, Greifvögel, Eichhörnchen, Schläfer oder Reptilien stehen in Deutschland unter Artenschutz und dürfen ohne entsprechende Papiere nicht präpariert werden.
Auch, wenn es bereits verstorben oder im eigenen Garten gefunden wurde.
Ausnahmen für die Präparation geschützter Arten erhält man nur, wenn das Präparat für Lehr- und Ausbildungszwecke genutzt werden soll oder das Tier nachweislich aus einer Zucht stammt und nicht aus der Natur entnommen wurde.
Bitte informieren Sie sich über die Artenschutzbestimmungen, bevor Sie sich an uns wenden.
Möglich ist dies zum Beispiel auf der Website der WISIA.