Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tierpräparation Waltrop, vertreten durch Inh. Michael Hesse-Siebigteroth (nachfolgend "wir", "uns" oder "das Unternehmen" genannt) und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt) hinsichtlich der Präparation von Tieren. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten zustande.
2. Annahme und Unmöglichkeit der Präparation
Tiere, die zur Präparation gegeben werden, werden unter Vorbehalt angenommen. Sollte sich während der Präparation herausstellen, dass eine fachgerechte Ausführung nicht möglich ist, aufgrund von fortgeschrittener Verwesung oder anderen Gründen, informieren wir den Kunden unverzüglich. Für bis dahin ausgeführte Arbeiten und Prüfungen behalten wir uns einen Vergütungsanspruch von bis zu 1/3 des Preises der üblichen Vergütung vor.
3. Vorschuss und Lieferzeit
Ein Werkvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Hälfte des Werklohnes als Vorschuss gezahlt hat. Die Lieferzeit für Präparationen wird individuell vereinbart und hängt vom Zustand des Tieres ab. Wenn keine spezifische Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Lieferzeit mindestens ein Jahr. Bei Versäumnis einer vereinbarten Frist, aus welchen Gründen auch immer, bleibt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bis zu einem Jahr unverändert.
4. Abholung und Zahlung
Nach Fertigstellung des Präparates benachrichtigen wir den Kunden telefonisch oder schriftlich. Der Kunde verpflichtet sich, das Präparat innerhalb von 4 Wochen abzuholen und den restlichen Kaufpreis zu zahlen. Bei Nichtabholung wird eine Nachfrist von 2 Wochen angesetzt. Sollte das Präparat innerhalb dieser Nachfrist nicht abgeholt werden, behalten wir uns vor, das Präparat maximal 1 Jahr aufzubewahren und anschließend zu veräußern. Die Anzahlung und der erzielte Erlös werden zunächst zur Deckung der Unkosten verwendet, der Restbetrag wird an den Kunden ausgezahlt. Sollte der Auftraggeber auch nach setzen einer Nachfrist das Präparat nicht abholen, kann der Präparator für jeden Monat des Verzuges eine Aufbewahrungspauschale in Höhe von 10,00 EUR verlangen.
5. Preise und Zahlungsverzug
Die Preise richten sich nach der laut ausgelegten Preisliste, sofern keine besondere Festlegung getroffen wurde. Ändern sich maßgebliche Faktoren der Preisbildung nach Vertragsschluss, passen wir den Preis entsprechend an, sofern kein endgültiger Preis (Fixpreis) vereinbart wurde (Die bei Vertragsschluss ausgehändigte Auftragsbestätigung ist nicht als Fixpreis zu verstehen). Die sich aus Endpreis und Anzahlung ergebende Differenz ist bei Abholung des Präparats, oder ggf. innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Präparats zu entrichten. Bei Zahlungsverzug des Kunden können, nach einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer pro Verzugsmonat berechnet werden.
6. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten eine den technischen Standards entsprechende Fehlerfreiheit der Präparate. Leichte Form- und Farbabweichungen, die naturbedingt und bei den Bearbeitungsprozessen nicht zu verhindern sind, sowie naturbedingte Besonderheiten, berechtigen nicht zur Mängelrüge. Der Kunde hat das Präparat bei Übergabe zu prüfen. Bei festgestellten erheblichen Mängeln kann der Kunde eine Nachbesserung verlangen, die schnellstmöglich durchzuführen ist.
7. Haftungsausschluss
Tierpräparate sind Naturprodukte und bedürfen einer gewissen Pflege, Säuberung und Aufbewahrung. Eine Haftung für natürliche Abnutzung, Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Umwelteinflüsse (z.B. Feuchtigkeit) wird ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Werkverträgen und Kaufverträgen ist Waltrop. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das zuständige Gericht in Recklinghausen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpräparation Waltrop, Inh. Michael Hesse-Siebigteroth, Stand 01.09.2023