Artenschutz - Nicht jedes Tier darf präpariert werden

z.B. Singvögel, Greifvögel, Eichhörnchen und Igel stehen in Deutschland unter strengem Artenschutz und dürfen ohne entsprechende Papiere nicht besessen oder präpariert werden. 
Dass das Tier bereits verstorben ist oder doch auf dem eigenen Grundstück gefunden wurde, macht für den Artenschutz keinen Unterschied. Auch wenn die Arten aus einem sehr alten Nachlass stammen, gelten sie ohne Papiere als illegal.

Nur wenn das Tier nachweislich aus einer Zucht stammt oder das daraus gefertigte Präparat zu Lehrzwecken genutzt werden soll, kann man entsprechende Papiere bei der Artenschutzbehörde beantragen. 
Ohne solche Ausnahmegenehmigungen nehmen wir keine geschützten Tiere an.




Bitte informieren Sie sich über die Artenschutzbestimmungen, bevor Sie sich an uns wenden.


Möglich ist dies zum Beispiel auf der Website der WISIA
oder bei der unteren Naturschutzbehörde.

 
 
 
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