Artenschutz - Was ist erlaubt?
Nicht jedes Tier darf präpariert werden!
Einige Tiere, wie Singvögel, Greifvögel, Eichhörnchen, Schläfer oder Reptilien stehen in Deutschland unter Artenschutz und dürfen ohne entsprechende Papiere nicht präpariert werden.
Ausnahmen hierfür sind die nachweisliche Herkunft aus einer Zucht oder die Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde. Letztere kann beantragt werden, sofern das Präparat für Lehr- oder Ausbildungszwecke genutzt werden soll.
Arten, die dem Jagdrecht und dem Naturschutzrecht unterliegen, können auschließlich von Personen in Präparation gegeben werden, die über eine Jagdberechtigung verfügen oder uns für das Tier einen Herkunfts- und Übereignungsnachweis vorlegen können.
Bitte informieren Sie sich über die Artenschutzbestimmungen, bevor Sie sich an uns wenden.
Möglich ist dies zum Beispiel auf der Website der WISIA.